Informationen und Ziele
Im Tiefbau, Erdbau und Straßenbau ist das „Baugrundrisiko“ bei fast jeder Baumaßnahme Bestandteil von Diskussionen zwischen den Vertragspartnern. Viele Auftragnehmer verwenden den Begriff
„Baugrundrisiko“ dabei als Allzweckwaffe zur Durchsetzung von Nachtragsforderungen. Dabei gibt es den Begriff „Baugrundrisiko“ weder in der VOB/B noch in dem Bauvertragsrecht des BGB. Andererseits übersehen viele Auftraggeber, dass sie verpflichtet sind, den Baugrund zu erkunden und zu beschreiben. In dem Webinar werden die gegenseitigen Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem sog. „Baugrundrisiko“ besprochen. Die Teilnehmer erhalten Handlungshinweise, in welchen Fällen berechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit dem Baugrundrisiko durchgesetzt werden
können und in welchen Konstellationen die Auftraggeber Ansprüche wegen einem „Baugrundrisiko“ zu Recht ablehnen können.
- Definition „Baugrund“, Definition „Baugrundrisiko“
- Wirksame und unwirksame Vertragsklauseln zur Übertragung des Baugrundrisikos auf den AN
- Eindeutige und erschöpfende Beschreibung des Baugrundes: Vergaberechtliche Pflichten, § 7 VOB/A, Erkundungspflichten des AG
- Eintritt des Baugrundrisikos, Auswirkungen auf die Bauzeit
- Nachtragsforderungen des AN bei „Baugrundrisiken“
- Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Baugrundrisiko
Anmeldung und Teilnahmebedingungen
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Nutzen Sie dazu bitte die Buchungsfunktion über unsere Website oder senden Sie uns eine E-Mail an seminar@ihbgmbh.com.
Bitte melden Sie sich bis zum 03.07.2023 an. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn unsererseits keine Absage erfolgt. Die Teilnehmergebühr beträgt 165,00 Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.).
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen enthalten. Weiterhin erhalten Sie nach dem Seminar eine Teilnahmebestätigung in Form eines Zertifikates vom Veranstalter.
Circa 14 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie die Anmeldebestätigung und Rechnung zum Seminar.
Bitte veranlassen Sie die Bezahlung der Rechnung vor dem Seminar.
Wichtige Gründe können Sie veranlassen, Ihre Anmeldung zu ändern. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie benennen uns eine Ersatzperson, sondergebührenfrei.
- Wird die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminartermin storniert, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Bei Nichteinhaltung der Stornierungsfrist werden 70 % der Gebühr in Rechnung gestellt.
- Die volle Teilnehmergebühr wird fällig bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage.
Mit Ihrer Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil.