Seminar: Gestörte Bauablauf

Thema:

Der „Gestörte Bauablauf“
Bauzeitverlängerung, Zahlungsansprüche des AN

Referent:

Herr RA Volker Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
KIERMEIER HASELIER GROSSE, Dresden

Veranstaltung:

Präsenzveranstaltung
bei der IHB GmbH, Theklaer Straße 42 in 04347 Leipzig

Datum:

Donnerstag, 07.09.2023

Zeitplan:

Einlass: 8:30 Uhr
Beginn: 9:00 Uhr
Ende: gegen 16:30 Uhr

Teilnehmerkreis:

Das Seminar richtet sich an alle öffentlichen und privaten Auftraggeber, Generalunternehmer, Bauunternehmen, Bauträger, Architektur- und Ingenieurbüros und deren Berater, die auf Auftraggeber- und/oder auf Auftragnehmerseite mit Bauverträgen beschäftigt sind.

Informationen und Ziele

Nahezu alle Bauvorhaben sind von Änderungen der Bauzeit betroffen. Auch die sorgfältigste Planung kann dies in der Praxis nur selten verhindern. Die Verwerfungen durch Unterbrechungen von Lieferketten und Baupreissteigerungen leisten dazu ebenfalls ihren Beitrag. Die Ursachen eines „gestörten Bauablaufs“ liegen dabei häufig bereits in der Vergabephase. In der Phase der Ausführung und Abrechnung der Bauleistung eskalieren dann die Streitigkeiten über die Bauzeit. Die Vertragspartner schieben sich gegenseitig die Schuld für Baubehinderungen in die Schuhe. In dem Seminar wird der rechtliche Rahmen der Bauzeit erläutert. Anhand von praktischen Fällen werde die Ansprüche der Auftragnehmer auf eine Bauzeitverlängerung erläutert. Ein Schwerpunkt des Seminars richtet sich auf die Möglichkeit zur Durchsetzung bauzeitabhängiger Mehrkosten. Gleichzeitig werden auch die Konsequenzen beleuchtet, die sich bei unberechtigten Forderungen der Auftragnehmer ergeben.

  • Vereinbarungen zur Bauzeit, Regelungen in den Vertragsbedingungen
  • Bindefristverlängerung, verzögerter Zuschlag und die Folgen
  • Anspruch auf Bauzeitverlängerung, Baubehinderungsanzeigen
  • Anspruchsgrundlagen für bauzeitabhängige Mehrkosten
  • „Gestörter Bauablauf“ – Begriff, Bedeutung, Anspruchsvoraussetzungen
  • Kündigungsrecht des AN bei Bauablaufstörungen
  • Beschleunigung, Beschleunigungsvergütung
  • Materialknappheit und Lieferengpässe – Einfluss auf die Bauzeit?
  • Wetterabhängige Ansprüche der Vertragspartner

Anmeldung / Teilnahmebedingungen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Nutzen Sie dazu bitte die Buchungsfunktion über unsere Website oder senden Sie uns eine E-Mail an seminar@ihbgmbh.com.

Bitte melden Sie sich bis zum 01.08.2023 an. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn unsererseits keine Absage erfolgt. Die Teilnehmergebühr beträgt 285,00 Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt.).

In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Schreibutensilien, Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke enthalten. Weiterhin erhalten Sie nach dem Seminar eine Teilnahmebestätigung in Form eines Zertifikates vom Veranstalter.

Circa 14 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie die Anmeldebestätigung, Rechnung und Anfahrtshinweise zum Tagungsort.
Bitte veranlassen Sie die Bezahlung der Rechnung vor dem Seminar.

Wichtige Gründe können Sie veranlassen, Ihre Anmeldung zu ändern. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Sie benennen uns eine Ersatzperson, sondergebührenfrei.
  2. Wird die Anmeldung bis 14 Tage vor dem Seminartermin storniert, entstehen Ihnen keine Kosten.
  3. Bei Nichteinhaltung der Stornierungsfrist werden 70 % der Gebühr in Rechnung gestellt.
  4. Die volle Teilnehmergebühr wird fällig bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage.

Mit Ihrer Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen Vertragsbestandteil.

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